Vortrag von Benjamin Vater aus dem 1. Pressesymposium Axion Resist, Zielscheibe Kind
AXION Resist
"Amtsmissbrauch, Korruption und Missstände"
Mein Schwerpunkt liegt in der rechtlichen Gefährdungsbewertung. Anhand von Fallbeispielen werde ich beschreiben, warum es meiner Ansicht nach hier und da eine Diskrepanz zwischen »Rechtsstaat« und gelebter, behördlicher Praxis gibt. Dies betrifft nicht nur die Arbeit von Rechtsabteilungen aus Stadt und Landratsamt, vom Jugendämtern, Jugendhilfeträgern und anderen Sozialhilfeträgern, sondern auch von Familiengerichten, Staatsanwaltschaften bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium. Als vorrangige Ursachen konnte ich zumeist Überforderung, Überlastung, mangelnde Kompetenz, mangelnde Aus- und Fortbildung, die Vertuschung von Fehlern und Verstößen gegen den Neutralitätsgrundsatz feststellen. Amtsmissbrauch oder Korruption findet zumeist nicht im herkömmlichen Sinne statt, sondern weil es hier und da geboten scheint, andere Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter in Jugendhilfeeinrichtungen decken zu müssen. Der Rechtsstaat leidet faktisch an Lügnern im System. Wenn die eigene Karriere und der eigene Ruf auf dem Spiel stehen, sind aller Erfahrung nach viele Fachkräfte bereit »ihre Seele zu verkaufen«, denn niemand will vorläufig suspendiert werden. »Wo gehobelt wird, da fallen Späne«, heißt es für gewöhnlich. Auch derartige Fachkräfte sind „nur“ Menschen. Schwarze Schafe gibt es überall, doch mir geht es hier um den korruptionsanfälligen Umgang mit »Fehlern im System«. Meiner Erfahrung nach »mauert« die Amts- oder Behördenleitung zumeist und schiebt den Fürsorgegedanken für die Mitarbeiter als Schutzbehauptung vor. Die Angst vor negativer Presse ist groß – zu groß! Meiner Analyse nach wollen verschiedenste rechtsstaatliche Einrichtungen bewusst verdrängen, dass auch bei ihnen Fehler bei Sachbearbeitungen, Einschätzungen und Bewertungen passieren können, für die es sich offiziell entschuldigt gehört. Und Bürger und Bürgerinnen haben in diesen Fällen ein Recht auf Amtshaftung und Rehabilitation, denn sie sind dem System dahinter faktisch erlegen. Tatsächlich habe ich den Eindruck gewonnen, dass die verfassungsrechtlichen Abwehrrechte aus Art. 6 GG oder Art. 8 Abs. 2 EMRK oft nur Fassade sind. Überdies braucht es einige Korrekturen im System. »Das Kind« ist längst zum Geschäftsmodell geworden. Wenn Sozialeinrichtungen »versorgt« werden müssen, damit sie ihre Arbeitsplätze erhalten können, wenn Subventionsbetrug gebilligt wird, dann gilt es, diese Missstände offen anzusprechen und Korrektur verlangen zu dürfen. Strafverfolgungsbehörden bzw. deren Beamte unterliegen in Deutschland dem Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip). Mein konstruktiver Wunsch wäre, dass schon bald alle Beamten rechtlich gezwungen werden, den eigenen Kollegen anzeigen zu müssen, wenn intern Straftaten beobachtet werden, und dass das Unterlassen auch Folgen für die eigene Karriere hat. Ebenso fordere ich die Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwälte von der Politik und die Auflösung des »Wechselmodells« bei der Justiz, wenn Richter und Staatsanwälte alle drei Jahre die Posten tauschen können und sich alle wie eine Justizfamilie kennen.
1544096642 Bytes